Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Haus der Dozenten (im Folgenden „Seminaranbieter“, Auftragnehmer, „wir“ etc.) angebotenen und erbrachten offenen Schulungen, Trainings und Workshops (im Folgenden „Seminare“ etc.) sowie für alle weiteren Konzept- und Beratungsleistungen.
Die Lieferung des Leistungsspektrums und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Geliefertes Text-, Konzeptions- und Schulungsmaterial bleibt stets Eigentum des Anbieters. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Nutzungsarten überlassen. Speziell auf einen Auftrag zugeschnittene didaktische und methodische Schulungskonzepte gelten in diesem Punkt (Eigentum) ergänzend.
Für Fehler haftet der Anbieter nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen nach Lieferung unter konkreter Angabe der beanstandeten Punkte oder Textstelle(n) und mit detaillierter Begründung geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
Im Seminarpreis sind folgende Leistungen enthalten:
Weitere Leistungen wie beispielsweise Prüfungs- oder Zertifizierungsgebühren sind im Preis nicht enthalten. Ebenso grundsätzlich nicht enthalten sind Anreise- und Übernachtungskosten der Lernenden sowie Raumkosten.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Lieferung der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Speziell auf einen Auftrag zugeschnittene didaktische und methodische Schulungskonzepte gelten in diesem Punkt (Eigentum) ergänzend.
Ausgehandelte Honorare sind stets Nettohonorare ohne Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich daher zuzüglich der zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Mehrwertsteuer, derzeit 19 Prozent (bei der Übertragung von Urheberrechten 7 Prozent). Honorare sind 14 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens aber einen Monat nach fälligAuftragserledigung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt der Verzug ein, mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Das Seminar wird in Deutsch gehalten, Ausnahmen sind in der Seminarbeschreibung explizit angegeben. Der Seminaranbieter behält sich das Recht vor, die Inhalte des Seminars in zumutbarem Ausmaß zu ändern (bspw., wenn sich zugrundeliegende Lehrpläne ändern).
Der Auftraggeber kann ein schriftlich vereinbartes Seminar vor Beginn stornieren. Aufgrund der erheblichen Vorarbeit fallen dabei bei Stornierung folgende Kosten vom kalkulierten Gesamtpreis an:
Danach wird der volle Seminarpreis berechnet.
Kosten für vom Haus der Dozenten auf schriftlich vereinbarten Wunsch des Kunden hin angemietete Räume, Seminarhäuser oder Verpflegungskosten werden – soweit sie von uns nicht kostenfrei stornierbar sind – in dem Maße in Rechnung gestellt, in dem uns Kosten für die Stornierung anfallen. Eine entsprechende Rechnung wird vorgelegt.
Kann ein vom Haus der Dozenten vorab mit dem Auftraggeber vereinbarter Seminarleiter oder eine Seminarleiterin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse nicht zum Seminartermin erscheinen, ist das Haus der Dozenten berechtigt, einen qualitativ gleichwertigen Ersatz zu stellen. Dieser Wechsel wird dem Auftraggeber den jeweiligen Umständen entsprechend schnellstmöglich kommuniziert.
Kann ein Seminar aufgrund von kurzfristig auftretender Krankheit des Seminarleiters, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse gar nicht durchgeführt werden, bemüht sich das Haus der Dozenten, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden (bspw. durch Umbuchung auf andere Orte oder Termine). Nur wenn eine solche Verschiebung belegbar nicht möglich oder zumutbar ist, verpflichtet sich der Seminaranbieter zur dem Entfall entsprechenden anteiligen Rückerstattung der Seminarkosten. Der Seminaranbieter kann jedoch nicht zum Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Ausfallkosten herangezogen oder für mittelbare Schäden, Gewinnentgang oder Ansprüche Dritter haftbar gemacht werden.
Kann ein Seminar aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Ereignisse vonseiten des Auftraggebers nicht am vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Umstand den jeweiligen Umständen entsprechend schnellstmöglich an das Haus der Dozenten zu kommunizieren und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden (bspw. durch Umbuchung auf andere Orte oder Termine). Den Dozenten durch die Verschiebung entstehende Ausfallkosten werden in diesem Fall nur dann (ggf. anteilig) auf den Auftraggeber umgelegt, wenn für diese Dozierenden für die entsprechende Zeit kein Ersatzauftrag gefunden werden kann.
Hierbei gilt bei einer Verschiebung
Danach wird der volle Seminarleiterpreis berechnet.
Kosten für vom Haus der Dozenten auf schriftlich vereinbarten Wunsch des Kunden hin angemietete Räume, Seminarhäuser oder Verpflegungskosten werden – soweit sie von uns nicht kostenfrei stornierbar sind – in dem Maße in Rechnung gestellt, in dem uns Kosten für die Stornierung anfallen. Eine entsprechende Rechnung wird vorgelegt.
Die Auftragsabwicklung erfolgt beim Seminaranbieter mithilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt mit seiner Beauftragung die ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen der Durchführung von Seminar- oder Beratungsdienstleistung bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Auftraggeber ist ebenfalls damit einverstanden, dass die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke beim Seminaranbieter verwendet werden können. In Bezug auf personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Diese Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten der Teilnehmenden.
Im Rahmen von Zertifizierungsprüfungen werden die notwendigen Daten (Identitätsfeststellung, Zertifikatsausstellung usw.) an die mit der Durchführung betraute Organisation weitergegeben.
Daten des Auftraggebers (Namen, Adressen etc.) werden vom Anbieter lediglich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Anbieter haftet jedoch nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.
Der Anbieter verpflichtet sich im Rahmen des entsprechenden Projektes – auch bei der Zusammenarbeit mit Dritten im Auftrag des Auftraggebers – den Auftraggeber, wo nötig, nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.
Alle Texte und Informationen werden vertraulich behandelt und die Mitarbeiter des Anbieters verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie ggf. weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter erfolgt jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann der Anbieter nicht gewährleisten, so lange nicht per se auszuschließen ist, dass Unbefugte sich mit kriminellen Mitteln auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte und Daten Zugriff verschaffen.
Der Seminaranbieter ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers auf seiner Website aufzuführen, soweit nicht explizit bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, behält sich der Seminaranbieter vor, sofern diese vom Urheberrecht geschützt sind. Kein Teil der Seminarunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des Seminaranbieters für gewerbliche Zwecke verwendet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet, über öffentliche Netze anderen zur Verfügung gestellt werden.
Hat der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung oder Auftragserfüllung die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden. Speziell auf einen Auftrag zugeschnittene didaktische und methodische Schulungskonzepte gelten in diesem Punkt (Eigentum) ergänzend. Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Verlagsrechtes.
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Anbieters erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Anbieters auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht in ein Datenbanksystem oder dergleichen eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).
Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.
Der Seminaranbieter haftet für die von ihm zu vertretenden Schäden einmalig bis zur Höhe des bei Eingehung des Vertrags mit seiner Erfüllung verbundenen, typischen Schadensrisikos. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgeschlossen sind alle Schäden an Leib, Leben und/oder Gesundheit und/oder Verletzungen von Garantiezusagen sowie Schäden, die vorsätzlich oder arglistig verursacht wurden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.
Weiterhin haftet der Seminaranbieter nicht für die Erreichung der Seminarziele. Der Seminaranbieter sichert eine adäquate Durchführung des Seminars und Gestaltung der Seminarunterlagen zu. Der erfolgreiche Seminarbesuch setzt eine konzentrierte Beteiligung und die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen entsprechend der Seminarbeschreibung durch die Seminarteilnehmenden voraus.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe von Schulungsmaterialien wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
Unterbleibt die Nennung des Urhebers nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Anbieter Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlags von 100 Prozent zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Urheber von aus der Unterlassung des Urhebervermerks oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
Sofern das Gelieferte mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von drei Werktagen nach Erbringung der Leistung telefonisch und nach weiteren vier Werktagen schriftlich mitzuteilen. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Inhalte oder Aspekte lehnt der Anbieter auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Anbieter übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.
Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Anbieter von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Anbieter trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von dem Anbieter angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Anbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstige Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder einer möglichen Ergänzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so ist die Wirksamkeit dieser AGB und der Ergänzungsvereinbarungen im Übrigen dadurch nicht berührt.
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dortmund.